Wie berichtet ist ein mittelständisches Unternehmen in Hamm (Westf.) Opfer eines Cyber-Angriffs geworden: Eine Angestellte erhielt mehrere E-Mails, die augenscheinlich von der Unternehmensführung kamen. Mit den E-Mails bat der (vermeintliche) Geschäftsführer darum, in mehreren Tranchen Geldbeträge von einem Firmenkonto auf ein Konto in Großbritannien zu überweisen. Die Angestellte führte die Überweisungen aus. Es ist bis dato nicht bekannt, ob es gelungen ist, die Geldbeträge zurückzuerlangen. Es steht zu befürchten, dass der überwiesene Betrag in Höhe von immerhin 240.000,00 EUR nach Gutschrift auf dem Konto in Großbritannien unmittelbar auf ein Konto in einem außereuropäischen Land (etwa in Asien) weitergeleitet worden ist.
Die einschlägigen Erfahrungen zeigen, dass die angewiesenen Geldbeträge in den meisten Fällen verloren sind. Daher gilt es, der Bedrohung durch solche Cyber-Angriffe zu begegnen. Sie gefährden das Unternehmen und können zudem auch eine Haftung des verantwortlichen Geschäftsleiters begründen.
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